Mit den soeben veröffentlichten Urteilen hat der Staatsrat seine Meinung zum Trient-Entfernungsmesser geäußert und damit die Bestimmungen beibehalten, die zur Schließung vieler Unternehmen und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen werden.

„Das Urteil des Staatsrates – kommentiert der Anwalt Geronomo Cardia – beschließt, die dem Gerichtshof am Herzen liegenden Gewerkschaftsprinzipien unbeschadet des Trient-Entfernungsmessers nicht anzuwenden und weicht damit vom bekannten Präzedenzfall des spanischen Gerichts ab. mit der Begründung, dass die Gesetzgebung im zitierten Fall weitaus strenger sei als die italienische, da sie ein Zugangsverbot für Minderjährige und ein Werbeverbot vorsehe. Und das alles ohne zu berücksichtigen, dass es in Italien für einige Spielarten sowohl ein Verbot als auch ein Selbstausschlussregister gibt.
Darüber hinaus hebt der spanische Präzedenzfall auch den Grundsatz der Diskriminierung bei Verboten hervor, die für bestimmte Arten von Spielen gelten und für andere nicht.
Damit wurde eine weitere Chance verpasst, den institutionellen Kurzschluss des Konflikts zwischen nationaler und lokaler Gesetzgebung zu überwinden.
In der Provinz Trient werden wir daher nun mit Schließungen fortfahren, die mit dem Verlust von Steuereinnahmen, der Wahrung der Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsniveaus und vor allem des Nutzerschutzes einhergehen.
Während die Online-Umstrukturierung bereits begonnen hat, bleibt nur noch abzuwarten, ob und wann die territoriale Umstrukturierung es uns ermöglichen wird, mit der Überwindung der territorialen Frage fortzufahren, die alles, einschließlich Wettbewerbe, blockiert.“

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