Der Staatsrat (Dritte Sektion) erließ einen Beschluss über die Berufung zweier Betreiber, vertreten und verteidigt durch den Anwalt Lukas Jakob (Studio Giacobbe & Associati), gegen die Gemeinde San Calogero, für die Reform der vorsorglichen Anordnung des regionalen Verwaltungsgerichts für Kalabrien.

„Wir stellten fest – wir lesen im Satz –, dass die im Regionalgesetz Nr. 9/2018 – das auf den vorliegenden Fall zutrifft – stellt Aspekte der Fragwürdigkeit im Hinblick auf eine systematische Auslegung der Absätze 3 und 13 des Artikels dar. 16 im Hinblick auf die Ausweitung der Entfernungsbegrenzung auf Wettbüros ohne Spielautomaten;

In Anbetracht dessen, dass bei der Abwägung der gegensätzlichen Interessen das Vorsorgebedürfnis des Beschwerdeführers durch die Erreichung von a angemessen befriedigt werden kann

fordert eine Definition der Sachlage, die die Entscheidungsfrage des Streits regelt; Wird als angemessen eingeschätzt, um die Kosten des vorsorglichen Unfalls zu kompensieren.

PQM

Der zuständige Staatsrat (dritte Sektion) nimmt die Berufung (Beschwerdenummer: 731/2024) an, um die Anhörung in der Sache zeitnah anzusetzen. Ordnet an, dass dieser Beschluss vom Sekretariat an den TAR weitergeleitet wird, damit die Anhörung in der Sache gemäß Art. 55, Absatz 10, cod. proc. adm.

Auslagen erstattet“.

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der vorsorglichen Anordnung des regionalen Verwaltungsgerichts für Kalabrien (Erster Abschnitt) Nr. 9/2024, veröffentlicht am 12. Januar 2024, im Kontext des Urteils RG 1850/2023.

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