Der Staatsrat lehnte mit Beschluss vom 15. September 2023 den vorsorglichen Antrag eines Betreibers auf Reform des TAR-Urteils bezüglich der Anwendung von Mindestabständen in Glücksspieleinrichtungen ab.

Für die CdS „unter dem Profil von primaAuf der Grundlage der vom Inspektor im Verfahren ersten Grades durchgeführten Ermittlungen ist hinreichend erwiesen, dass die gerügte Ausweisungswirkung gegenüber dem Beschwerdeführer heute nicht eingetreten ist (dies scheint nicht der Fall zu sein). erste Fraktion die Abzüge seien erheblich, da der Inspektor die Ergebnisse der Kontrollen zur Verlagerung legaler Glücksspielaktivitäten fälschlicherweise nur auf einen Teil des städtischen Gebiets und nicht auf das gesamte Gemeindegebiet konzentriert habe; Darüber hinaus führt das beschwerdeführende Unternehmen aus, dass die Betriebsverlagerung wirtschaftlich nicht attraktiv sei von hier in einem Gebiet außerhalb des Stadtzentrums);

b) im Hinblick auf RisikenOffenbar hat die Gemeinde keine Bestimmung erlassen, die die sofortige Schließung des von der Beschwerdeführerin geführten Unternehmens vorsieht.“

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