Der in der Zeitschrift DIRITTO DI INTERNET N. 4/2023 veröffentlichte Beitrag konzentriert sich auf die korrekte Auslegung der Kunst. 217 DL n. 34/2020, das aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses den sogenannten „Salvasport“-Fonds einrichtet. Es werden einige kritische Punkte speziell für das betreffende Urteil hervorgehoben, die zu einer ungerechtfertigten Diskrepanz zwischen der in diesem Gesetz vorgesehenen Steuerabgabe und dem tatsächlichen Zweck derselben führen. Es ist nicht möglich, die regulatorischen Daten zu ignorieren: Der Gesetzgeber selbst hat dem oben genannten Fonds eine quantitative Grenze gesetzt. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass der obere Teil weiterhin bei der Staatskasse verbleibt.

Josef Kassano Er ist Professor und Zivilanwalt der nach ihm benannten Anwaltskanzlei. Er war Professor für Privatrecht an der Universität Luiss in Rom und heute Direktor der Abteilung für Rechtswissenschaften der European School of Economics. Er hat sich immer mit der zivilrechtlichen Haftung befasst. Er hat verschiedene Beiträge zum Thema Personenschutz und zivilrechtliche Haftung veröffentlicht, darunter Aufsätze, Satznotizen, Bände und Abhandlungen. Er leitete die Zeitschrift „Diritto dell'Internet“ für Ipsoa und leitet jetzt die Zeitschrift DIRITTO DI INTERNET für Pacini.

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