Das Regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna hat – per Dekret – die Beschwerde angenommen, die ein Unternehmen gegen die Gemeinde Modena und die Region Emilia Romagna eingelegt hatte, um die Nichtigerklärung des Vermerks betreffend „LR n. 5/2013 und DGRER n. 831/2017…

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