CGE Biasci angewendet auf „Biasci“. Auch willkommene Rezension zu CED Goldbet

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(Jamma) – Das Strafgericht von Pistoia spricht mit Urteil vom 8. Oktober 2013 einen der Adressaten des sogenannten Biasci-Urteils, nämlich Herrn O. Viviani, der zusammen mit Biasci und anderen zu den direkten Adressaten des Urteils des Gerichtshofs gehört.

Der Prozess im Anschluss an die Anhörungsuntersuchung, bei der der Beschwerdeführer Dr. Maurizio Ughi als Zeuge vernommen wurde, war zur Erörterung angesetzt, vorbehaltlich der Einreichung eines Verteidigungsschriftsatzes durch den Anwalt des Angeklagten Marco Ripamonti, mit Studio in Viterbo und Florenz, der den Inhalt des Biasci-Satzes unter besonderer Bezugnahme auf die Position von Goldbet, mit der Viviani verbunden war, und auf das Vorhandensein des diskriminierenden Profils, das im Lichte bewertet wurde, vollständig darstellen konnte der festgelegten Parameter durch den EuGH selbst.
Der Richter sprach mit der Formel frei, die Tatsache existiert nicht.
Eine ähnliche Freispruchsformel wurde von einem anderen Richter immer vor dem Gericht von Pistoia in Bezug auf zwei weitere Angeklagte in getrennten Verfahren verwendet, die am Vortag, dem 7. Oktober 2013, ebenfalls in Pistoia, ebenfalls mit Unterstützung des Anwalts, festgelegt wurden Lass uns zurück gehen.
Die guten Ergebnisse in Pistoia sehen aber auch die Annahme der mit Beschluss vom 8.10.2013 angeordneten Überprüfung durch einen anderen Eigentümer von CED Goldbet vor, die erneut vom Anwalt diskutiert wurde. Ripamonti unter Bezugnahme auf Profile zur neuen Konzessionsausschreibung 2000. Die Aufhebung der vorsorglichen Beschlagnahme erfolgte aufgrund des Nichtbestehens der Fumus hat Straftaten begangen.

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