Nachfolgend finden Sie alle Details zu den zusätzlichen Extraktionen von Lotto und SuperEnalotto im Regierungsentwurf enthalten“Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 1. Juni 2023, Nr. 61, die dringende Maßnahmen zur Bewältigung der Notlage enthält, die durch die ab dem 1. Mai 2023 aufgetretenen Hochwasserereignisse verursacht wurde".

„Bestimmungen zu Finanz-, Steuer- und Tributangelegenheiten: Artikel: 1, Absätze 1 bis 10, (Aussetzung der Fristen für Steuer- und Sozialversicherungspflichten und -zahlungen); 3, Steuergerechtigkeit (Dringende Maßnahmen im Bereich der Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, Militär- und Steuergerechtigkeit); 21 (Dringende Bestimmungen zu unbewohnten beweglichen Sachen und Spielen). (...)

In Bezug auf Artikel 21 ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel des Regulierungseingriffs darin besteht, Interventionen zugunsten der Bevölkerung der Gebiete zu finanzieren, die von den Überschwemmungen betroffen sind, die ab dem 1. Mai 2023 aufgetreten sind und für die der Ausnahmezustand gilt Mit den Beschlüssen des Ministerrats vom 4. Mai 2023, 23. Mai 2023 und 25. Mai 2023 wird daher erwartet, dass die Zoll- und Monopolbehörde:

  • ist berechtigt, den Verkauf beweglicher Sachen anzuordnen, die der Verwaltungsbeschlagnahme unterliegen (auch abweichend von den geltenden Versteigerungsvorschriften), einschließlich solcher, die von derselben Agentur genutzt oder von dieser an andere Verwaltungen übertragen werden;
  • zusätzliche wöchentliche Ziehungen des Spiels einzuführen Lotto und das Spiel Superenalotto Zuweisung der erhöhten Einnahmen an den Fonds für nationale Notfälle gemäß Artikel 44 des Katastrophenschutzgesetzes gemäß Gesetzesdekret vom 2. Januar 2018, Nr. 1. (...)

Die bestehende Rechtsakte, die von den in Artikel 21 genannten Maßnahmen betroffen sind, Sind die folgenden:

  • Gesetz vom 2. August 1982, Nr. 528, über die Regelung des Spiels von lottound spätere Änderungen;
  • Präsidialdekret vom 7. August 1990, Nr. 303 und nachfolgende Änderungen, mit denen die Regelung der Anwendung und Ausführung der Gesetze vom 2. August 1982, n. 528 und 19. April 1990, Nr. 85 und nachfolgende Änderungen;
  • Präsidialdekret vom 16. September 1996, Nr. 560, mit dem die Verordnung über die Spieldisziplin erlassen wurde Lotto in Konzession anvertraut;
  • Ministerialerlass vom 30. Januar 1997 über den Auslosungskalender für das Spiel von lotto;
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 24. Januar 2002, Nr. 33 in Umsetzung der Kunst. 12 des Gesetzes vom 18. Oktober 2001, Nr. 383, mit dem die Zuständigkeit für Glücksspiele und Wetten der Autonomen Verwaltung staatlicher Monopole übertragen wurde;
  • Gesetzesdekret vom 8. Juli 2002, Nr. 138, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 8. August 2002, Nr. 178, mit dem Bestimmungen zur Vereinheitlichung der Glücksspielzuständigkeiten verabschiedet wurden;
  • Gesetz vom 30. Dezember 2004, Nr. 311, betreffend die Bestimmungen zur Bildung des jährlichen und langfristigen Staatshaushalts und insbesondere Artikel 1, Absatz 488, betreffend die Quellensteuer auf Gewinne aus Glücksspielen lotto;
  • Direktionserlass vom 9. Juni 2005, stabilisiert durch den Direktionserlass vom 18. Oktober 2005, mit dem festgelegt wird, dass die Auslosungen des Spiels der Lotto sie finden dienstags, donnerstags und samstags jeder Woche statt;
  • Direktionserlass vom 4. Dezember 2008 und nachfolgende Änderungen zur Genehmigung des Wetteinzugs bei der lotto für mehrere aufeinanderfolgende Wettbewerbe;
  • Direktionserlass vom 5. Mai 2009, Nr. 16597/giochi/ltt, mit dem der neue optionale und ergänzende Spielmodus zum Spiel von Lotto, genannt 10eLOTTO;
  • Artikel 24 des Gesetzes vom 7. Juli 2009, Nr. 88, das unter anderem Maßnahmen zur Regulierung von Fernglücksspielen enthält;
  • Direktionserlass vom 13. Juli 2009 und nachfolgende Änderungen, mit denen der 10eLOTTO wurde als Spielmodus des identifiziert Lotto;
  • Direktionserlass vom 4. Mai 2011, Nr. 2011/11989/giochi/Ena, mit „Maßnahmen zur Regulierung der Fernsammlung nationaler Zahlenspiele“;
  • Gesetzesdekret vom 13. August 2011, Nr. 138, umgewandelt in Gesetz vom 14. September 2011, Nr. 148, der in Artikel 2 Absatz 3 unter anderem festlegt, dass die Autonome Verwaltung der Staatsmonopole mit ihren eigenen Durchführungsverordnungen alle Bestimmungen über das öffentliche Glücksspiel erlässt, die zur Gewährleistung höherer Einnahmen nützlich sind, und in der Lage ist, unter anderem, um neue Spiele einzuführen, neue Lotterien, einschließlich Sofortziehungen, einzuführen und neue Spielweisen einzuführen Lottosowie nationale Toto-Zahlenspiele;
  • Direktionserlass vom 5. März 2012, Nr. 9385/giochi/ltt und nachfolgende Änderungen, mit denen die Auszahlungsschwellen der erzielten Gewinne in allen Modalitäten des Spiels des lotto;
  • Artikel 7 des Gesetzesdekrets vom 13. September 2012, Nr. 158, in Gesetz umgewandelt, mit Änderungen, durch Artikel 1, Absatz 1, des Gesetzes vom 8. November 2012, Nr. 189, das präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht enthält;
  • Direktionserlass vom 23. Januar 2013, Nr. 2937, mit der die technischen Merkmale für die Sammlung des Spiels identifiziert wurden lotto in allen seinen Modalitäten mit Fernbeteiligung;
  • Direktionserlass vom 19. Juni 2014, Nr. 52221/RU und nachfolgende Änderungen, mit denen die neue optionale und ergänzende Spielformel zu 10e eingeführt wurdeLOTTO genannt „GOLDNUMMER“;
  • Gesetz vom 23. Dezember 2014, Nr. 190, und insbesondere Artikel 1, Absatz 653, der die Übertragung der Verwaltung des Glücksspieldienstes unter Konzession vorsieht Lotto automatisierte und andere Zahlenspiele mit festen Quoten;
  • Direktionsbeschluss vom 16. November 2015, Nr. 109175/RU und nachfolgende Änderungen, die die Regelung der „SuperEna“ enthaltenlotto” und sein ergänzendes und optionales Spiel namens „SuperStar“;
  • Artikel 1, Absatz 576, des Gesetzes vom 11. Dezember 2016, Nr. 232, das die Kriterien für das Auswahlverfahren für die Vergabe von Konzessionen für die Ausübung, Verwaltung und Entwicklung nationaler Toto-Zahlenspiele auf der Grundlage eines einzigen Totos auf nationaler Ebene in jeder Form der Teilnahme festlegte;
  • Gesetzesdekret vom 24. April 2017, Nr. 50, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 21. Juni 2017, Nr. 96, der dringende Bestimmungen zu Finanzangelegenheiten, Initiativen zugunsten der Kommunen, weitere Interventionen für von seismischen Ereignissen betroffene Gebiete und Maßnahmen zur Entwicklung enthält, und insbesondere Artikel 6 Absatz 2, der die acht Prozent festlegt, beginnend mit dem 1. Oktober 2017, die Quellensteuer auf die Gewinne von lotto;
  • Beschluss vom 19. September 2017, Nr. 99704/RU und nachfolgende Änderungen, mit denen die neue optionale und ergänzende Spielformel in das 10e eingeführt wurdeLOTTO genannt „DOPPELTES GOLD“;
  • Artikel 9 des Gesetzesdekrets vom 12. Juli 2018, Nr. 87, in Gesetz umgewandelt, mit Änderungen durch Artikel 1, Absatz 1, des Gesetzes vom 9. August 2018, Nr. 96, der das Verbot der Werbung für Spiele und Wetten mit Geldpreisen vorsieht;
  • Direktorialbeschluss vom 9. Juli 2019, Nr. 76337/RU und nachfolgende Änderungen, mit denen die neue Freispielformel auf experimenteller Basis und ergänzend zum Spiel eingeführt wurde Lotto benannt "Simbolotto„stabilisiert mit dem Direktorialbeschluss vom 18. Juli 2021, n. 150511/RU;
  • Artikel 27 des Gesetzesdekrets vom 28. Januar 2019, Nr. 4, mit dem die Quellensteuer auf die Gewinne des Zahlenspiels mit festen Quoten namens «10& lotto» und die damit verbundenen optionalen und ergänzenden Spiele werden ab dem 11. Juli 1 auf 2019 Prozent festgelegt;
  • Artikel 1, Absatz 734, des Gesetzes vom 27. Dezember 2019, Nr. 160, die ab dem 1. März 2020 den Anspruch auf den 20 € übersteigenden Teil des Gewinns aus Zahlenspielspielen, auch aus der Distanz, auf 500,00 Prozent festsetzt;
  • Direktorialbeschluss vom 21. Februar 2020, Nr. 62649/RU, mit dem die Bestimmungen des oben genannten Artikels 1, Absatz 734, des Gesetzes vom 27. Dezember 2019, Nr. 160;
  • Direktorialbeschluss vom 8. Oktober 2021, Nr. 376020/RU, mit dem die optionale und ergänzende Spielformel „EXTRA“ versuchsweise bis 10e eingeführt wurdeLOTTO im Sofortauslosungsmodus und mit den Auslosungen des Spiels verbunden Lotto stabilisiert mit der Direktionsentscheidung vom 3. Oktober 2022, n. 444412/RU;
  • Direktorialbeschluss vom 18. November 2021, Nr. 435212/RU, mit dem ab dem 1. Dezember 2021 die neue Regelung der Finanzströme im Zusammenhang mit nationalen Toto-Zahlenspielen eingeführt wurde;
  • Direktorialbeschluss vom 14. Oktober 2022, Nr. 474082/RU, mit dem die optionale und ergänzende Spielformel zum 26eLOTTO genannt „GONG“;
  • Königlicher Erlass vom 13. Februar 1896, Nr. 65, insbesondere Artikel 337 über die Bestimmung des Erlöses aus dem Verkauf beschlagnahmter Waren;
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 23. Januar 1973 n. 43 und insbesondere Artikel 295-bis Absatz 3, 301 Absätze 1 und 4 und 337;
  • Gesetzesdekret vom 2. Januar 2018, Nr. 1 und insbesondere Artikel 44, der den Fonds für nationale Notfälle regelt. (…)

4) Analyse der Vereinbarkeit des Eingriffs mit den Verfassungsgrundsätzen.
Die beschriebenen ordnungspolitischen Eingriffe sind mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen durchaus vereinbar. Insbesondere in Bezug auf Artikel 3 ist darauf hinzuweisen, dass dieser einen korrekten Ausgleich aller beteiligten vorrangigen Interessen (Verteidigungsrecht, Freizügigkeit, Grundsatz der guten Leistung, Grundsatz der wesentlichen Gleichheit) herstellt. Mit Bezug auf die Kunst. In Art. 21 Abs. 4 ist darauf hinzuweisen, dass die finanziellen Auswirkungen der betreffenden Bestimmung zu einer größeren Einziehung von Glücksspielen und damit zu höheren Steuereinnahmen führen. (...)

Für die Kunst. Gemäß Artikel 21 Absatz 4 ist vorgesehen, dass die Zoll- und Monopolbehörde mit ihren eigenen Durchführungsverordnungen, die innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten der Gesetzesverordnung angenommen werden, zusätzliche wöchentliche Ziehungen für das Spiel festlegt Lotto und das Spiel Superenalotto. (...)

Artikel 21 Absatz 4 erteilt der Zoll- und Monopolbehörde den Auftrag, für das Jahr 2023 Folgendes festzulegen: zusätzliche wöchentliche Ziehungen des Spiels „Lotto“ und das Spiel „SuperEnalotto" , in dem festgelegt wird, dass die höheren Einnahmen dem Fonds für nationale Notfälle zugewiesen werden sollten, um Interventionen zugunsten der Bevölkerung der Gebiete zu finanzieren, die von den Überschwemmungen ab dem 1. Mai 2023 betroffen sind. Der Grundgedanke des Gesetzes besteht also darin, mehr Einnahmen für wohltätige Zwecke bereitzustellen, indem direkt in den Glücksspielsektor eingegriffen und Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf bestimmte Spiele beziehen. (...)

In Bezug auf Artikel 21 Absatz 4 ist darauf hinzuweisen, dass es in Italien eine staatliche Reserve im Bereich des Glücksspiels gibt, um Treu und Glauben und die öffentliche Ordnung zu schützen, um die Schwächsten und insbesondere Minderjährige zu schützen eine unkontrollierte, wahllose und unregulierte Verbreitung des Spiels zu vermeiden und einen Teil der Ressourcen in die allgemeine Besteuerung zu lenken. Der Grundgedanke der Rücklage zugunsten des Staates für Glücksspielaktivitäten findet daher, noch vor den Bedürfnissen des Finanzministeriums, seine Grundlage in den relevanten Interessen des Glücksspiels, wie beispielsweise den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung und ganz allgemein den Schutzbedürfnissen die öffentliche Ordnung, das öffentliche Vertrauen und die Kontrolle der Spieler über ein Phänomen, das wahrscheinlich große Geldströme manchmal illegalen Ursprungs nach sich zieht; Es ist kein Zufall, dass die Glücksspielregeln im konsolidierten Text der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit enthalten sind. Diese Garantien werden durch öffentliche Regulierung und eine damit verbundene Verwaltung umgesetzt.

In insbesondere nach den Ergebnissen der entsprechenden öffentlichen Auswahlverfahren:

  • das Spiel von „Lotto” wurde dem Unternehmen als Konzession anvertraut Lottoitalia Srl, aufgrund der Vereinbarung zur Verwaltung des Glücksspieldienstes Lotto automatisierte und andere numerische Spiele mit festen Quoten, unterzeichnet zwischen den Parteien am 20. Juni 2016, mit Wirkung vom 30. November 2016;
  • das Spiel „SuperEnalotto„ wurde der Firma Sisal Italia SpA aufgrund der am 29. November zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsurkunde für die Durchführung, Verwaltung und Entwicklung nationaler numerischer Totalisatorspiele auf der Grundlage eines einzigen nationalen Totalisators in jeder Form der Teilnahme als Konzession anvertraut 2021, mit Wirkung ab 1. Dezember 2021.

Das Gesetz sieht für das Jahr 2023 die Einrichtung zusätzlicher wöchentlicher Ziehungen der „Lotto“ und die „SuperEnalotto„, das mit Durchführungsverordnungen der Zoll- und Monopolbehörde angenommen werden soll, mit der Zuweisung der erhöhten Einnahmen an den Fonds für nationale Notfälle, um Interventionen zugunsten der Bevölkerung der Gebiete zu finanzieren, die von den Überschwemmungen im Mai 2023 betroffen sind . Bereits in der Vergangenheit und insbesondere mit dem Gesetzesdekret vom 28. April 2009, Nr. 39, umgewandelt in Gesetz vom 24. Juni 2009, Nr. Das Gesetz Nr. 77, das „Dringende Interventionen zugunsten der von den seismischen Ereignissen in der Region Abruzzen im April 2009 betroffenen Bevölkerungsgruppen und weitere dringende Katastrophenschutzeinsätze“ enthält, griff auf eine Ausweitung des Glücksspielangebots zurück, um die höheren Steuereinnahmen solidarischen Zwecken zuzuführen. Das Ziel der vorliegenden Regelung, die keine neuen oder größeren Belastungen für die öffentlichen Finanzen mit sich bringt, besteht darin, eine höhere Glücksspieleinziehung und damit höhere Steuereinnahmen zu erreichen. In Bezug auf das Spiel vonLotto“, wenn man bedenkt, dass der Steuergewinn im gesamten Jahr 2022 bei einer Anzahl von Wettbewerben von n 599.166.583,25 Euro betrug. 157 wurde der durchschnittliche Steuergewinn mit 3.816.347,66 pro Wettbewerb beziffert. Bezogen auf das Spiel „SuperEnalotto“, wenn man bedenkt, dass der Steuergewinn im gesamten Jahr 2022 bei einer Anzahl von Wettbewerben von n 626.988.869,96 Euro betrug. 157 wurde der durchschnittliche Steuergewinn pro Wettbewerb mit 3.993.559,68 Euro beziffert. Auf Basis des im Jahr 2022 erzielten durchschnittlichen Steuergewinns bei drei wöchentlichen Ziehungen für jedes Spiel kann daher für beide Spiele von einem durchschnittlichen Steuergewinn von rund 7.800.000,00 Euro pro Gewinnspiel ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die Ausgaben der Spieler auf eine höhere Anzahl wöchentlicher Ziehungen, nämlich vier statt drei, aufzuteilen, können wir daher vernünftigerweise davon ausgehen, dass sich die Einnahmen und der gesamte Steuergewinn um 8 % im Vergleich zu erhöhen werden Das Jahr 2022 beziffert den Steuergewinn für den Wettbewerb auf rund 6.300.00,00 Euro. Mit der Einführung einer weiteren wöchentlichen Ziehung des Spiels „Lotto“ und die „SuperEnalotto” und die jeweiligen ergänzenden und optionalen Spiele, die möglicherweise ab dem 7. Juli nächsten Jahres durchgeführt werden, n. 26 zusätzliche wöchentliche Ziehungen für jedes der beiden Spiele. Die Schätzung der höheren Steuereinnahmen für das verbleibende Jahr 2023 wird daher auf etwa 45 Millionen Euro beziffert; Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Initiative von den Spielern im Sinne des Gesetzes solidarisch begrüßt werden kann. (…)

In Artikel 21 Absatz 4 wird vorgeschlagen, die höheren Steuereinnahmen, die vermutlich aus der Einführung einer vierten wöchentlichen Ziehung resultieren, sowohl für das Spiel „Lotto“ und für das Spiel „SuperEnalotto" , bis zum 31. Dezember 2023, an den Fonds für nationale Notfälle gemäß Artikel 44 des Katastrophenschutzgesetzes gemäß Gesetzesdekret vom 2. Januar 2018, Nr. 1, um Interventionen zugunsten der Bevölkerung der in Anhang 1 desselben Gesetzesdekrets genannten Gebiete zu finanzieren. Bei diesen Gebieten handelt es sich um die Regionen Emilia-Romagna, Marken und Toskana, für die im Mai 2023 aufgrund widriger Wetterbedingungen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde. (…)

Was die Kunst betrifft. Da es sich nach Art. 21 Abs. 4 um eine Regelung mit Gesetzeskraft handelt, die ausschließlich programmatische Regelungen enthält, hängt der Grad der Zielerreichung davon ab, inwieweit die Akteure konkret zeigen, dass sie das konkrete Altruistische begrüßen Zweck, der der Regelung zugrunde liegt und der konkret eine Erhöhung der Steuereinnahmen und damit einhergehend höhere erwartete Steuereinnahmen bestimmt. (...)

Mit Bezug auf die Kunst. 21, Absatz 4, Es wird dargestellt, dass der regulatorische Eingriff unter Verwendung der Einnahmen aus dem Spiel „Lotto“ und die „SuperEnalotto„wird für beide Konzessionäre zu einer größeren, wenn auch bescheidenen Belastung führen – Lottoitalia Srl und Sisal Italia SpA – für die Durchführung der wöchentlichen Zusatzverlosung dieser Spiele. In jedem Fall gehört es zu den allgemeinen Pflichten des Konzessionärs, die in den jeweiligen Konventionsgesetzen vorgesehen sind, „alle in der Disziplin vorgesehenen Erfüllungen“ in Bezug auf im Rahmen der Konzession übertragene Spiele zu beachten und zu übernehmen, wozu unter anderem die Möglichkeit gehört der Einführung weiterer Spielwettbewerbe. (…)

Die Bestimmungen der Kunst. 21, Absatz 4, deren ausschließlicher Gegenstand Spiele ist, die von großen Unternehmen verwaltet werden, hat bescheidene Auswirkungen auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die mit den oben genannten Unternehmen Verträge abschließen, da sie sich bereits täglich der Sammlung interessanter Spiele widmen. (...)

Die Kunst. Art. 21 Abs. 4, der die beiden einander eher ähnlichen Zahlenspiele betrifft, die jeweils einem einzigen Lizenznehmer übertragen werden, hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb. (…)“.

Vorherige ArtikelKalamba Games erleuchtet das alte Ägypten in „Flaming Scarabs“.
Nächster ArtikelKammer, Finanzdelegation: Grünes Licht von den Kommissionen für konstitutionelle Fragen, Justiz, Arbeit, Soziales und EU-Politik. Hier sind die Interventionen zur Neuordnung der Spiele