Schweden hat die Europäische Kommission in einem Dringlichkeitsverfahren gebeten, „die Verordnung über vorübergehende Maßnahmen zu verantwortungsvollem Glücksspiel im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Krankheit COVID-14“ (Mitteilung vom 2021. April 19, Mitteilung Nr.…) bis zum 29. November 2020 zu verlängern.
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