Auf der gewöhnlichen Beilage n. 21/L zum Amtsblatt Nr. 128 vom 19. Mai 2020 wurde das Gesetzesdekret vom 19. Mai 2020 veröffentlicht, das „Dringende Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Unterstützung für Arbeit und Wirtschaft sowie Sozialpolitik im Zusammenhang mit der Notlage“ enthält.

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