Es besteht keine Verpflichtung, die Agentur der Einnahmen über Zeiten der Schließung oder Unterbrechung des elektronischen Registers zu informieren. Dies ist eine überflüssige Erfüllung und steht im Widerspruch zum Vereinfachungsprozess mit der Konsequenz, dass die Verwaltung dieser Zeiträume eigenständig und ohne weiteren bürokratischen Aufwand für die Händler erfolgen muss.

Dies ist der Inhalt der Tagesordnung, die von den Abgeordneten Gusmeroli, Bagnai, Cavandoli und Centemero (Lega) vorgelegt wurde und gestern in der Kammer während der Diskussion über das Umwandlungsgesetz des Gesetzesdekrets 75/2023 (PA2) zum Thema genehmigt wurde Verpflichtung, die ab dem 1. Juli letzten Jahres eingeführt wurde, und mit den technischen Spezifikationen, die der Direktionsvorschrift (Nr. 15943/2023) der Agentur der Einnahmen über die Anpassung der Telematik-Registrierkassen für die Verwaltung der „Sofortlotterie“ beigefügt sind, der Mitteilung für die Inaktivität des Telematikrekorders (Rt).

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