„In den ersten Landesgesetzen wurden als sensible Orte ausgewiesen: Schulen, Jugendtreffs, Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäuser; während der Mindestabstand auf 300 Meter festgelegt wurde. Mit dem Erlass der nachfolgenden Landesgesetze …
Startseite Wirklichkeit Giochi, Faggiani (Anci Lazio): Unwirksamer Entfernungsmesser, es besteht die Gefahr der Verbreitung des illegalen und...