Piemont. Im Regierungspräsidium gelten die neuen Regeln für Spielautomaten. Anreize und mehr Befugnisse für Kommunen

 

(Jamma) Der Regionalrat von Piemont hat offiziell die Prüfung des regionalen Gesetzesvorschlags zur Bekämpfung des pathologischen Glücksspiels eingeleitet. Die Vorschrift, zu der sich die zuständigen Kommissionen zunächst zu äußern haben, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die von der Schulung der Betreiber bis hin zu Anreizen für No-Slot-Veranstaltungsorte reichen.

 

Nachfolgend der vollständige Wortlaut der betreffenden Bestimmung:

 

Art. 1

(Zweck)

1.

Dieses regionale Gesetz unterstützt und fördert in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Zuständigkeiten des Staates:

a)

der Kampf gegen das Glücksspiel;

b)

die Vorbeugung und Bekämpfung von GAP (pathologisches Glücksspiel);

c)

der verantwortungsvolle Umgang mit Geld, mit besonderem Augenmerk auf Minderjährige;

d)

verantwortungsvolle Spielkultur.

2.

Für die in Absatz 1 genannten Initiativen nutzt die Region die Zusammenarbeit von lokalen Körperschaften, Bildungseinrichtungen, Körperschaften oder Unternehmen des regionalen Gesundheitssystems, anerkannten Verbänden und öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Unternehmen, die im Kampf gegen die Spielsucht tätig sind.

 

Art. 2

(Umsetzungsmaßnahmen)

1.

Zur Umsetzung der in Artikel 1 genannten Zwecke verabschiedet die Region Piemont Strategien und Maßnahmen zur Verwirklichung von:

a)

Sensibilisierungs-, Bildungs- und Informationsinitiativen, die darauf abzielen, das Risiko einer Sucht nach GAP zu verhindern;

b)

Berufsausbildungskurse für Kaufleute, Betreiber öffentlicher Dienste und örtliche Polizeibeamte;

c)

soziale und gesundheitliche Aktivitäten auf lokaler Ebene zur Bekämpfung der Spielsucht;

d)

Informationsmaterial zu pathologischem Glücksspiel;

e)

fiskalische Maßnahmen, die darauf abzielen, den GAP zu entmutigen;

f)

Interventionen, die darauf abzielen, tugendhaftes Verhalten für die Aufgabe oder Nichtinstallation von Spielautomaten zu fördern.

 

Art. 3

(Vorschriften gegen die Entwicklung einer Spielsucht)

1.

Kommunale Verwaltungen können in ihre Planungsinstrumente Maßnahmen aufnehmen, um die Verbreitung von Spielhallen und allgemeiner Spielautomaten zu verhindern, wobei die Auswirkungen der Aktivität auf den historisch-traditionellen städtischen Kontext und die städtische Sicherheit sowie berücksichtigt werden Verkehrsprobleme, Lärmbelästigung und Störung des öffentlichen Friedens.

Art. 4

(Ausbildung)

1.

Der Direktor oder die Person, die seine Funktionen ausübt, von Spielhallen und der Eigentümer oder sein Beauftragter von Einrichtungen, in denen Spielautomaten aufgestellt sind, müssen an speziellen, von der Region anerkannten Schulungen über die Risiken des Glücksspiels teilnehmen Pathologie und Kontrastmaßnahmen.

2.

Die Region organisiert spezielle Schulungen für die örtliche Polizei, um das Personal mit Qualifikationen für die Kriminalpolizei und die öffentliche Sicherheit über die Kontrollen zu unterrichten, die in den Räumlichkeiten mit Spielautomaten durchgeführt werden müssen.

 

Art. 5

(Anreize zur Bekämpfung der Verbreitung des Glücksspiels)

1.

Die Region gewährt Unternehmen, die sich freiwillig dazu entschließen, Glücksspielgeräte gemäß Art. 110 des königlichen Erlasses vom 18. Juni 1931, n. 773 (Konsolidierter Text der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit) in seinen Räumlichkeiten.

2.

Auf Antrag entspricht der in Absatz 1 genannte IRAP-Zuschuss für das erste Jahr der Durchführung 50 % der der Region gewährten Ermäßigung in Bezug auf den vom Staat festgelegten Basissatz. Anschließend wird die Höhe der Förderung jährlich vom Regierungspräsidium festgelegt.

3.

Damit bei der Gewährung regionaler Anreize oder Förderungen ein Prämientitel für Unternehmen entsteht, die nicht über Spielautomaten verfügen, erlässt der Landkreis Sonderregelungen.

4.

Die Gemeindeverwaltungen können Unternehmen, die keine Glücksspielgeräte haben oder sich gegen die Anschaffung von Glücksspielgeräten entscheiden, etwaige Steuererleichterungen bei Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben in kommunaler Zuständigkeit gewähren.

5.

Die Region richtet ein besonderes Zeichen ein, das an Unternehmen vergeben wird, die sich dafür entscheiden, keine Glücksspielgeräte in ihren Räumlichkeiten zu installieren.

6.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Artikels sind „Unternehmen“ definiert als diejenigen Aktivitäten, denen es erlaubt ist, öffentliche Glücksspielprodukte nebenbei zu vermarkten, mit Ausnahme von Agenturen, die Wetten sammeln.

 

Art. 6

(sozial-gesundheitliche Maßnahmen)

1.

Die Region erkennt die LÜCKE unter den Pathologien an, die Sucht verursachen, und setzt die folgenden Maßnahmen um:

a)

richtet eine operative Einheit ein, die auf dem Gebiet der auf pathologisches Glücksspiel zurückzuführenden Pathologien für die multidisziplinäre Betreuung von Personen zuständig ist, die von GAP betroffen sind;

b)

bereitet Ad-hoc-Schulungen zur Behandlung von Pathologien vor, die auf das Glücksspiel zurückzuführen sind, und richtet sich an Sozial- und Gesundheitspersonal;

c)

arbeitet mit Bildungseinrichtungen für Präventionsaktivitäten bei Minderjährigen zusammen;

d)

fügt das Glücksspiel zu den Phänomenen hinzu, die in Zusammenarbeit mit der Regionalen Beobachtungsstelle für Sucht zu überwachen sind.

 

Art. 7

(Finanzstandard)

1.

Zu den Gebühren des aktuellen Teils gemäß Artikel 2, c. 1, Buchstaben a) und b), insgesamt veranschlagt auf 50.000,00 Euro für jedes Jahr des Zweijahreszeitraums 2014-2015, eingetragen in die Ausgabenschätzungen des Regionalhaushalts innerhalb der Basisvorausschätzungseinheit (UPB) DB19001 (Sekretariat für Sozial- und Familienpolitik). DB19 Titel I Laufende Ausgaben) und jeweils aufgeteilt in 25.000,00 Euro für jede Ausgabe, die gemäß den Verfahren gemäß Artikel 8 des Regionalgesetzes vom 11. 2001 (Rechnungslegungsvorschriften der Region Piemont) und Artikel 7 des Regionalgesetzes vom 30. März 4, n. 2003 (Finanzgesetz für das Jahr 2).

 

Art. 8

(Strafverfolgung)

1.

Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

2.

Wem es gehört, ist verpflichtet, es als Gesetz der Region Piemont einzuhalten und einhalten zu lassen.

 

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