„Die Agentur macht deutlich, dass es notwendig ist, zwei konzeptionell gegensätzliche Interessen abzuwägen, einerseits den Schutz der Gesundheit und andererseits die Anerkennung des Themas öffentliches Glücksspiel für Zwecke des Steueraufkommens. Alle Instrumente werden darauf ausgerichtet sein, diese Versöhnung zu erreichen. Bezüglich der 7 Millionen Euro für die Teilnahme an der Online-Glücksspiel-Ausschreibung ist anzumerken, dass die Agentur sowohl die bekannten Marktdaten zur tatsächlichen Rentabilität der heute aktiven Online-Glücksspiel-Konzessionen als auch die daraus resultierende Möglichkeit einer Kürzung berücksichtigt hat die Gesamtzahl der aktiven Konzessionen, wobei letztere Möglichkeit ihren eigenen Mehrwert hat. Tatsächlich erfordert der Online-Gaming-Sektor mittlerweile sehr erhebliche Investitionen, die sich nur ein solides und strukturiertes Unternehmertum leisten kann. Es wird geschätzt, dass trotz der einmaligen Erhöhung die Rentabilität der Konzession die Vergabe von etwa 50 Konzessionen ermöglichen wird, was zu einem Umsatz von etwa 350 Millionen Euro führt, davon etwa 200 Millionen zum Zeitpunkt der Vergabe und 150 Millionen nach der Vergabe der Akt der tatsächlichen Übernahme der Leistung durch den erfolgreichen Bieter. Die Schätzung wurde auf vorsichtiger Grundlage vorgenommen, um die höheren Einnahmen zu quantifizieren, die sich aus dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets ergeben. Die einmalige Abschreibung von 7 Mio. über die 9 Jahre der Konzession würde zusammen mit der Konzessionsgebühr Auswirkungen auf die Nettomarge von etwa 3,2 % pro Jahr für den größten Betreiber haben, bis zu 5 % pro Jahr für etwa 20 Betreibern, die nur bei sehr kleinen Betreibern 10 % pro Jahr erreichen, und 30 % der jährlichen Nettomarge für den derzeit fünfzigsten Betreiber nach Erhebung. Die Schätzung erfolgte auf Grundlage der Vergütung für das Jahr 2022, wobei der Markt inzwischen jährlich um 13 % gewachsen ist. Bei einer möglichen Kürzung der Einmalzahlung auf 3,5 Millionen Euro blieben die Gesamteinnahmen nur dann unverändert, wenn es 100 erfolgreiche Bieter gäbe, also sogar mehr als die aktuellen Konzessionäre. Darüber hinaus wird bei einer Reduzierung der Einmalzahlung auf 3,5 Millionen Euro bei gleicher Schätzmethode davon ausgegangen, dass etwa 55 Betreiber an der Ausschreibung teilnehmen könnten. Eine weitere Reduzierung der Einmalgebühr auf 2,5 Millionen würde die Zahl der Betreiber auf 56 erhöhen. Die Reduzierung der Einmalgebühr würde daher nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Zahl der beteiligten Betreiber führen, sondern vielmehr zu einer Rückgang der Steuereinnahmen. Bei der Einmalzahlung von 3,5 Millionen Euro könnten sich die Einnahmen sogar halbieren und bei der auf 60 Millionen Euro festgesetzten Einmalzahlung um 2,5 % sinken. Die von der Agentur durchgeführten Bewertungen sind ausschließlich technischer Natur und basieren einerseits auf den verfügbaren Finanzdaten und andererseits auf der tatsächlichen Notwendigkeit, einen Markt zu verwalten, der aus zuverlässigen Betreibern besteht, die in der Lage sind, finanzielle Solidität zu bieten und als solche zu agieren Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Gesundheitsschutz“.

Sagte der Generaldirektor der ADM, Robert Alesse (im Bild), der während seiner Anhörung im Finanzausschuss des Senats einige Fragen zum Dekret zur Neuorganisation des Online-Glücksspiels beantwortete.

„Die Aufnahme der Regel in Bezug auf Rasse von Lotto im Gesetzesdekret zum Glücksspiel – fügte Alesse hinzu – ist dies angesichts des Ablaufs der bestehenden Konzession, die auf den 30. November 2025 festgelegt ist, und der daraus resultierenden Notwendigkeit, unverzüglich mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beginnen, angemessen.“

Abschließend zum Thema Online-PokerAlesse sprach über internationale Liquidität und die Vereinbarung, die die Agentur mit den Regulierungsbehörden für Fernteilnahme-Glücksspiele in Frankreich, Spanien und Portugal unterzeichnet hatte: „Angesichts der Befürchtung, dass das Risiko besteht, dass die zwischen vier Ländern offene Glücksspielliquidität zu einem Instrument werden könnte Da es sich um grenzüberschreitende Geldwäsche handelte, wurde das Abkommen daraufhin von der Agentur blockiert und nie umgesetzt. Nach unserer Einschätzung würde diese neue Glücksspielmethode nicht zu nennenswerten Steuersteigerungen führen und könnte im Gegenteil ein erhebliches Geldwäscherisiko mit sich bringen.“

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