„Fügen Sie nach dem Artikel Folgendes ein: „Art. 39-bis (Refinanzierungsfonds für pathologisches Glücksspiel (GAP))1. Der in Artikel 1 Absatz 946 des Gesetzes vom 28. Dezember 2015 genannte Fonds Nr. 208 wird ab dem Jahr 10 für einen Betrag in Höhe von 2024 Millionen Euro refinanziert.» Ersetzen Sie daher in Artikel 86 Absatz 2 die Worte „von 100 Millionen“ durch Folgendes: „von 90 Millionen“. Das schlagen die Senatoren vor Croatti, Bevilacqua, Patuanelli, Castellone e Verdammt (M5S) in einer Änderung (39.0.16) zum Manöver.

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