Im Rahmen der Prüfung des Gesetzentwurfs „Änderungen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und anderer Bestimmungen zur Integration und Harmonisierung der Vorschriften über Straftaten gegen Tiere, der Strafprozessordnung und anderer Bestimmungen für die „Integration und Harmonisierung der Disziplin in Bezug auf Verbrechen gegen Tiere“ (C. 30 Brambilla (We Moderates), C. 468 Dori (Alleanza Verdi e Sinistra), C. 842 Rizzetto (FdI), C. 1109 Bruzzone (Lega) und C . 1393 Zanella (Bündnis der Grünen und Linken) in der Justizkommission der Kammer, wurden vorgestellt drei Änderungsanträge zum Glücksspielsektor. Nachfolgend berichten wir darüber:

In Absatz 1 wird nach Buchstabe a) Folgendes eingefügt: a-bis) Im zweiten Absatz werden nach den Worten: „in Bezug auf die Ausübung heimlicher Wetten“ Folgendes eingefügt: „oder in Anwesenheit einer Person unter dem Alter von achtzehn Jahren oder in Konkurrenz dazu".

2.4. Dori, Zanella, Bonelli (Grüne und Linke Allianz)

____________

In Artikel 544-quater des Strafgesetzbuches werden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der erste Absatz wird durch Folgendes ersetzt: „Sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, ist jeder, der Veranstaltungen organisiert, fördert, durchführt, daran teilnimmt oder finanziert.“ oder Shows, bei denen Tiere gefoltert oder gefoltert werden, Lotterien mit lebenden Tieren oder pornografische Darbietungen zwischen Tieren und Menschen werden mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 bis 30.000 Euro bestraft. »; b) Im zweiten Absatz werden die Worte „von einem Drittel auf die Hälfte“ durch Folgendes ersetzt: „um die Hälfte“.

2.2. Di Lauro, D'Orso, Ascari, Cafiero De Raho, Giuliano (M5S)

____________

In Absatz 1 wird Buchstabe a) durch Folgendes ersetzt: a) Der erste Absatz wird durch Folgendes ersetzt: „Sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, ist jeder, der Veranstaltungen oder Shows organisiert, fördert, durchführt, daran teilnimmt oder diese finanziert.“ Folter oder Folter von Tieren, Lotterien mit lebenden Tieren oder pornografische Darstellungen zwischen Tieren und Menschen werden mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 bis 30.000 Euro bestraft. »; Folglich,

  1. Nach Buchstabe a) Folgendes einfügen: a-bis) Im zweiten Absatz werden die Worte „von einem Drittel bis zur Hälfte“ durch Folgendes ersetzt: „um die Hälfte“;
  2. Ersetzen Sie in Buchstabe b) das Wort: beteiligt sich durch Folgendes: unterstützt.

2.3. Di Lauro, D'Orso, Ascari, Cafiero De Raho, Giuliano (M5S)

Vorherige ArtikelKammer, Finanzkommission: Cavandoli (LEGA) bittet um weitere Informationen, Prüfung der Berruto PDL (PD-IDP) zur Wettextrasteuer verschoben
Nächster ArtikelFußballwetten, Champions League: Manchester City, großer Favorit, strebt eine Zugabe an. Arsenal träumt große Träume, die Gunners triumphieren mit 5,00 über Sisal