„Durch die Vorschriften wird ab dem 1. April 2022 Artikel 13 des Gesetzesdekrets 52/2021 wie folgt geändert: · Absatz 1 über Sanktionen und Kontrollen wird ersetzt. Die Änderungen betreffen die Liste der Pflichten, deren Verletzung die Verhängung einer Verwaltungssanktion zur Folge hat.

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