Das Caivano-Dekret (Umsetzungsgesetz des Dekrets mit dringenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendnot, Bildungsarmut und Jugendkriminalität sowie zur Sicherheit von Minderjährigen im digitalen Umfeld) ist Gesetz. Gestern, am 8. November, erfolgte die endgültige Genehmigung durch die Kammer mit 155 Ja-Stimmen, 66 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen. Die Maßnahme war bereits vom Senat genehmigt worden und am Dienstag hatte die Regierung das Vertrauen der Montecitorio-Kammer erhalten.

Im Text lesen wir in Artikel 13 (Kindersicherungsanwendungen in elektronischen Kommunikationsgeräten): „Für die Zwecke dieses Artikels und Artikel 14 gelten die folgenden Definitionen: (...) b) elektronische Kommunikationsgeräte, im Folgenden „Geräte“. »: Smartphones, Computer, Tablets und, sofern kompatibel, Videospielkonsolen, und andere mögliche verbundene Objekte, die den Zugriff auf Browser wie Fernseher, Uhren, Sprachassistenten, Hausautomationssysteme und das „Internet der Dinge“ ermöglichen;“.

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