Der Text des Gesetzesdekrets vom 15. September 2023 Nr. wurde im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht. 123, koordiniert mit dem Umwandlungsgesetz vom 13. November 2023, n. 159, mit: „Dringende Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendnot, Bildungsarmut und Jugendkriminalität sowie für die Sicherheit Minderjähriger im digitalen Umfeld.“

Im Text lesen wir in Artikel 13 (Kindersicherungsanwendungen in elektronischen Kommunikationsgeräten): „Für die Zwecke dieses Artikels und Artikel 14 gelten die folgenden Definitionen: (...) b) elektronische Kommunikationsgeräte, im Folgenden „Geräte“. »: Smartphones, Computer, Tablets und, sofern kompatibel, Videospielkonsolen, und andere mögliche verbundene Objekte, die den Zugriff auf Browser wie Fernseher, Uhren, Sprachassistenten, Hausautomationssysteme und das „Internet der Dinge“ ermöglichen;“.

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