Durch königlichen Erlass von König Philippe hat Belgien die Beträge im Zusammenhang mit dem Beitrag zu den Betriebs-, Personal- und Einrichtungskosten der Glücksspielkommission mitgeteilt, den Inhaber von Lizenzen der Klassen A, A+, D, D+, C, E, F1, F1+ zahlen müssen und F2 für das Kalenderjahr 2024.

Die Höhe des Beitrags deckt die gesamte Dauer der Konzession ab, unabhängig von der Betriebsdauer des Betriebes. Bis zum 1. März 2024 müssen Lizenzinhaber der Klasse E der Glücksspielkommission die Anzahl der seit dem 1. Januar 2024 vermieteten, gelieferten oder zur Verfügung gestellten Automaten sowie die Anzahl der Glücksspiele melden, die sie im Laufe des Jahres 2024 produziert, verkauft oder importiert haben.

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