Österreich hat gestern der Europäischen Kommission einen Gesetzesentwurf übermittelt, der die Regeln für die Aufstellung von Glücksspielautomaten in Kärnten ändert. Die Maßnahme wird den Beobachtungszeitraum am 17. Juli beenden.

Künftig – so lesen wir in der Regelung für Kärnten – soll es nur noch Genehmigungen für die Aufstellung und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Sonderräumen geben. Die weitere Möglichkeit, Spielautomaten in Räumlichkeiten mit einer Gastgewerbelizenz aufzustellen und zu nutzen, entfällt.

Das neue Gesetz legt außerdem ausdrücklich fest, dass der Inhaber einer Glücksspiellizenz dazu verpflichtet ist, Spielern die Teilnahme an Spielen durch die Bereitstellung technischer Vorrichtungen zum Abheben von Bargeld und technischer Vorrichtungen zur Bereitstellung von Spielwetten durch bargeldlose Bezahlung innerhalb und außerhalb der Geschäftsräume nicht zu ermöglichen.

Die vorgeschlagene Novelle des Kärntner Glücksspiel- und Glücksspielautomatengesetzes führt zu keiner Erweiterung der technischen Anforderungen, die Glücksspielautomaten nach dem K-SGAG erfüllen müssen. Da jedoch mehrere Bestimmungen des K-SGAG formal geändert wurden, unterliegt dieser Gesetzentwurf der Berichterstattung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535.

Die Novellierung des K-SGAG zielt darauf ab, Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Spielsuchtprävention auszuweiten. Eingriffe in das Glücksspielzahlungssystem dienen auch der Geldwäscheprävention.

Vorherige ArtikelOnline-Rubbellose, „New Double Challenge LIT“: Spieloberfläche „New Double Challenge“ geschlossen
Nächster ArtikelMassachusetts: Bruttoeinnahmen aus Casinos in Höhe von 111,07 Millionen US-Dollar und Sportwetten in Höhe von 46,23 Millionen US-Dollar im März