Nach Angaben der schwedischen Glücksspielaufsichtsbehörde hat Tombola (International) PLC gegen Abschnitt 17 der Allgemeinen Lotterievorschriften und Richtlinien zur Glücksspielverantwortung (LIFS 2018: 2) verstoßen, weil die Logos für den Selbsttest, die Begrenzung von Einzahlungen (Budget) …

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