Seit dem 31. Dezember 2020 liegt die Verwaltung der Selbstausschlussdatei vom Glücksspiel, die zuvor beim französischen Innenministerium lag, bei der Nationalen Glücksspielbehörde (ANJ). Das ANJ bietet jetzt einen überarbeiteten, leicht zugänglichen Service, der den Prozess rationalisiert …

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