Der Generalanwalt des EuGH kritisiert das österreichische System der Werbeerlaubnis

(Jamma) „Artikel 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Genehmigung von Werbung zur Förderung von im Ausland ansässigen Spielbanken von der Verpflichtung des Betreibers der Spielbank abhängig machen, sich zu bemühen …

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