Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei (Abschnitt XNUMX) wies per Beschluss die von einem Betreiber des Glücksspielsektors gegen das Innenministerium und das Mailänder Polizeipräsidium eingereichte Berufung zurück, mit der die Aufhebung des Beschlusses unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde …

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