Heute fand im Ratssaal eine Anhörung der Staatsratssektion statt. VII, einberufen aufgrund des Auskunftsersuchens des vorlegenden Richters durch den Gerichtshof.

Mit dem am 16.10.2023 eingegangenen Antrag wird der Staatsrat gebeten, „im Detail anzugeben, in welcher Hinsicht die betreffenden Bingo-Konzessionen gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein bestimmtes grenzüberschreitendes Interesse darstellen und daher.“ , ein Element des Zusammenhangs mit den oben genannten Bewegungsfreiheiten.

Dies ist eine wichtige Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens vor dem Gerichtshof, auch im Hinblick auf das gegen die Zoll- und Monopolbehörde anhängige Verwaltungsverfahren bezüglich der belastenden Verlängerung, die am 31.12.2024 ausläuft.

Die Bestimmung wird in den nächsten Stunden veröffentlicht.

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