L 'Kommunikationsgarantiebehörde (AGCOM) hat das gegen das Unternehmen eingeleitete Verfahren offiziell abgeschlossen Twitter, International Unlimited Company, für den angeblichen Verstoß gegen die in der Kunst enthaltene Regulierungsbestimmung. 9, Absatz 1, des Gesetzesdekrets vom 12. Juli 2018, Nr. 87 umgewandelt mit Gesetz vom 9. August 2018, n. 96 oder die im „Würde“-Dekret enthaltene Regel, die verbietet Glücksspielwerbung.

In den letzten Tagen AGCOM einen Befehl erteilt mit dem Google vorgeworfen wird, bei der Veröffentlichung von Videos auf YouTube gegen die gleiche Regel verstoßen zu haben, „die alle den gleichen redaktionellen Charakter haben und in der Werbung für Spiele mit Geldpreisen bestehen, die den als illegal eingestuften völlig ähnlich sind“. Das verhängte Bußgeld beträgt 450.000 Euro.

In diesem Fall handelt es sich um Videos, die von demselben Konto gepostet wurden, auf das im Google-Fall verwiesen wird, für den AGCOM eine Voruntersuchung gegen Twitter durchgeführt und am 14. Juni 2023 abgeschlossen hat, woraufhin der mutmaßliche Verstoß gegen das Verbot vorliegt.

Gleichzeitig wurden identische Beschwerden gegen YouTube (bereits Empfänger einer Rückstellung), Telegram und TikTok eingereicht.

Bisher wurde der Twitter-Kanal, über den der Verstoß angeblich begangen wurde, auf rechtliche Anfrage hin gesperrt.

Nach der Mitteilung des Behördenrats zum Abschluss des gegen Twitter eingeleiteten Verfahrens wird nun die Mitteilung der diesbezüglichen Entscheidung erwartet.

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