Das Gericht von Rom hat den Einspruch eines Spielautomatenbetreibers zurückgewiesen, der die Aussetzung der einstweiligen Verfügung beantragt hatte, mit der er zur Zahlung des geschuldeten Betrags durch eine einheitliche Steuerabgabe auf die Erhebung von… aufgefordert wurde.
Startseite Unterhaltungsausrüstung Gericht von Rom weist Einspruch gegen einstweilige Verfügung in Höhe von 500 Millionen Steuern zurück