Das Regionale Verwaltungsgericht Lombardei hat die Berufung einiger Vergnügungsautomatenbetreiber gegen die No-Slot-Verordnung der Gemeinde Brescia für unzulässig erklärt. Für das Landgericht „findet der Inhalt der angefochtenen Verordnung daher seine Grundlage im Gesetz ...
Startseite Unterhaltungsausrüstung Brescia. Teer auf No-Slot-Verordnung: Bewirkt nicht das gefürchtete Totalverbot der...